Wohnungskündigung: Wer kündigt wem?

Willst du selbst ausziehen oder hat dein Vermieter gekündigt? Das sind unterschiedliche Situationen. Prüfe Vertrag, Absender, Datum und geforderten Auszugstermin, bevor du etwas unterschreibst.

Du möchtest selbst kündigen

Bei einer gewöhnlichen unbefristeten Wohnraummiete gilt grundsätzlich: Zugang spätestens am dritten Werktag eines Monats, Ende zum Ablauf des übernächsten Monats. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absenden. Befristung, Kündigungsausschluss oder besondere Wohnformen müssen gesondert geprüft werden.

Offizielle Fristregel: § 573c BGB ↗

Form und Zustellung prüfen

Die Kündigung einer Wohnraummiete verlangt Schriftform. Eine gewöhnliche E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder ein PDF mit eingefügtem Unterschriftsbild genügt dafür nicht. Für den üblichen Papierweg unterschreiben die kündigenden Vertragsparteien das Schreiben eigenhändig. Bewahre eine Kopie auf und sorge für einen Nachweis des Zugangs.

Offizielle Formregel: § 568 BGB ↗

Dein Vermieter hat gekündigt

Lass Grund, Frist und mögliche Einwände zeitnah durch einen Mieterverein oder eine Rechtsberatung prüfen. Unterschreibe nicht vorschnell einen Aufhebungsvertrag. Bei einer Räumungsklage oder einer sehr kurzen Frist hole sofort fachkundige Hilfe; ein Entwurf in Kupto ersetzt keine fristgerechte Reaktion.

Wie hilft Kupto?

Kupto erklärt das Schreiben und kann einen Antwortentwurf vorbereiten. Prüfe Namen, Wohnung, Termine und Inhalt am Original. Das PDF ist kein amtliches Formular; eine gespeicherte Unterschrift ersetzt nicht automatisch die erforderliche Form. Kupto versendet oder kündigt nichts für dich.

Stand: 10.09.2026. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.

Du hast so einen Brief bekommen?

Fotografiere deinen Brief. Kupto erklärt ihn auf Deutsch oder Albanisch. Basic ist kostenlos. Premium und Ultra kannst du 7 Tage für 1 € testen; danach gilt der gewählte Abopreis.

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